Sozialpartner

Cultur’all a.s.b.l. kann einen kollektiven Vereinspass für soziale Partnereinrichtungen ausstellen.

Die soziale Einrichtung muss eine gemeinnützige Institution sein, die sich für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und ihrer verschiedenen Dimensionen wie fehlende Berufsausbildung, Isolation und finanzielle oder Wohnungsprobleme einsetzt.

Die besonderen Modalitäten des Vereinspasses werden zwischen der sozialen Einrichtung und der kulturellen Einrichtung vereinbart (maximale Anzahl von Personen pro Gruppe, einschließlich Begleitpersonen, Einhaltung der von den kulturellen Einrichtungen vorgesehenen Bestimmungen, Öffnungszeiten, Reservierungen, …).

Die für die Gruppe verantwortliche Begleitperson legt den kollektiven Vereinspass bei jeder Veranstaltung an der Kasse vor. Der Empfang und die Organisation von Führungen sind unter der Bedingung möglich, dass die soziale Einrichtung vorab und innerhalb einer angemessenen Frist Kontakt mit den entsprechenden kulturellen Einrichtungen aufnimmt.

Die Gültigkeitsdauer des Kulturpasses ist nicht begrenzt.

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